BergsichtBannerbildBannerbild
  • Instagram
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Neues BMF-Schreiben zu E-Dienstwagen & Ladestrom – Handlungsbedarf ab 2026

Das BMF hat mit Schreiben vom 11.11.2025 (Az. IV C 5 – S 2334/00087/014/013) die steuerliche Behandlung von Ladestrom für Elektro- und Hybridfahrzeuge neu geregelt.

Wichtigste Änderungen auf einen Blick:

• Die monatlichen Pauschalen für selbst getragenen Ladestrom (z. B. 30 € / 70 €) entfallen ab 01.01.2026 ersatzlos.
• Stattdessen gilt künftig:
– Nachweis der geladenen Strommenge per Stromzähler
– Erstattung entweder nach tatsächlichem Strompreis oder
– alternativ mit einer Strompreispauschale (Durchschnittsstrompreis des Statistischen Bundesamts, einheitlich fürs ganze Jahr)

Weiterhin steuerfrei nach § 3 Nr. 46 EStG bleibt:
• Ladestrom an betrieblichen Ladesäulen des Arbeitgebers (auch bei bestimmten Drittbetreibern)
• Die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung

Praxisfolgen für Arbeitgeber:
Lohnabrechnung, Prozesse und ggf. technische Nachweise müssen rechtzeitig angepasst werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 30. Dezember 2025

Weitere Meldungen

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung – wann ist was sinnvoll?

Zum Jahresende lohnt sich der Blick auf das gewählte Besteuerungsmodell. Seit 2025 gelten ...

Besteuerung von Abfindungen - jetzt im Rahmen der Einkommensteuererklärung

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Besteuerung von Abfindungen im Rahmen des ...