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Kfz-Nutzung steuerlich überdenken: Fahrtenbuch oder 1%-Regel?

 

Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Dabei gibt es zwei gängige Methoden:

  • 1%-Regel:

    • 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat als Privatnutzung versteuern

    • einfach in der Handhabung, aber oft höherer Steuerbetrag

  • Fahrtenbuch:

    • Alle Fahrten detailliert dokumentieren!

    • Privatanteil wird exakt berechnet, oft günstiger bei viel geschäftlicher Nutzung

    • Achtung: Fahrtenbuch muss ab 1. Januar lückenlos geführt werden, sonst erkennt das Finanzamt die Methode nicht an!

Tipp: Wer überlegt, auf das Fahrtenbuch zu wechseln, sollte gleich zum Jahresanfang starten – nur dann sind alle Fahrten nachvollziehbar und steuerlich anerkannt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 29. Dezember 2025

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