Kfz-Nutzung steuerlich überdenken: Fahrtenbuch oder 1%-Regel?
Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Dabei gibt es zwei gängige Methoden:
1%-Regel:
1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat als Privatnutzung versteuern
einfach in der Handhabung, aber oft höherer Steuerbetrag
Fahrtenbuch:
Alle Fahrten detailliert dokumentieren!
Privatanteil wird exakt berechnet, oft günstiger bei viel geschäftlicher Nutzung
Achtung: Fahrtenbuch muss ab 1. Januar lückenlos geführt werden, sonst erkennt das Finanzamt die Methode nicht an!
Tipp: Wer überlegt, auf das Fahrtenbuch zu wechseln, sollte gleich zum Jahresanfang starten – nur dann sind alle Fahrten nachvollziehbar und steuerlich anerkannt.
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