Investitionssofortprogramm: Neue steuerliche Chancen für Unternehmen
Mit dem im Juli 2025 in Kraft getretenen Investitionssofortprogramm setzt die Bundesregierung gezielt steuerliche Impulse: schnellere Abschreibungen, schrittweise Steuersenkungen sowie gezielte Förderungen für Elektromobilität und Forschung – für ein starkes Wirtschaftswachstum.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Degressive Abschreibungen: Für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter können bis zu 30 % degressiv abgeschrieben werden – ein schneller Liquiditätsvorteil.
Senkung der Unternehmensbesteuerung: Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz von 15 % schrittweise auf 10 % bis 2032.
Entlastung bei thesaurierten Gewinnen: Auch Personenunternehmen profitieren von einer stufenweisen Senkung des Thesaurierungssteuersatzes auf 25 %.
Förderung der Elektromobilität: 75 % Abschreibung im ersten Jahr für E-Firmenwagen, zudem Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen auf 100.000 €.
Stärkung von Forschung und Entwicklung: Höhere Bemessungsgrundlagen und mehr förderfähige Aufwendungen bei der Forschungszulage.
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