Investitionssofortprogramm: Neue steuerliche Chancen für Unternehmen

Mit dem im Juli 2025 in Kraft getretenen Investitionssofortprogramm setzt die Bundesregierung gezielt steuerliche Impulse: schnellere Abschreibungen, schrittweise Steuersenkungen sowie gezielte Förderungen für Elektromobilität und Forschung – für ein starkes Wirtschaftswachstum.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Degressive Abschreibungen: Für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter können bis zu 30 % degressiv abgeschrieben werden – ein schneller Liquiditätsvorteil.

  • Senkung der Unternehmensbesteuerung: Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz von 15 % schrittweise auf 10 % bis 2032.

  • Entlastung bei thesaurierten Gewinnen: Auch Personenunternehmen profitieren von einer stufenweisen Senkung des Thesaurierungssteuersatzes auf 25 %.

  • Förderung der Elektromobilität: 75 % Abschreibung im ersten Jahr für E-Firmenwagen, zudem Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen auf 100.000 €.

  • Stärkung von Forschung und Entwicklung: Höhere Bemessungsgrundlagen und mehr förderfähige Aufwendungen bei der Forschungszulage.

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Veröffentlichung

Do, 31. Juli 2025

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