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Handwerkerleistungen clever planen – Steuervorteil auf zwei Jahre nutzen

 

Wer Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen möchte, kann mit einer guten Planung oft mehr herausholen. Besonders rund um den Jahreswechsel lohnt sich ein genauer Blick.

Wichtig zu wissen:
Der Steuerbonus für Handwerkerarbeiten ist pro Jahr gedeckelt. Anerkannt werden 20 % von maximal 6.000 € Arbeitskosten – also bis zu 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr.

Mit einer Anzahlung im alten Jahr und der Restzahlung im neuen Jahr kann sich eine interessante Gestaltung ergeben:

  • Zahlungen im alten Jahr → wirken im alten Jahr steuermindernd

  • Zahlungen im neuen Jahr → zählen im neuen Jahr

  • Dadurch lassen sich hohe Handwerkerrechnungen unter Umständen auf zwei Jahre verteilen, sodass der Höchstbetrag in beiden Jahren genutzt werden kann.

Entscheidend ist immer der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Auftrag oder die Ausführung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 28. Dezember 2025

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