Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Unternehmer können für geplante Investitionen den Investitionsabzugsbetrag (IAB) 2025 nutzen und bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten sofort steuermindernd abziehen.
➡ Beispiel: Geplante Maschine für 100.000 € → IAB 2025: 50.000 € als Aufwand.
✅ Im Folgejahr: Investition realisieren → IAB wird auf Anschaffungskosten aufgelöst.
✅ Zusätzlich: Möglichkeit der Sonder-AfA, z. B. 20 % im Jahr der Anschaffung zusätzlich zu regulärer Abschreibung.
📌 Tipp: Frühzeitig planen, damit IAB & Sonder-AfA optimal genutzt werden!
ACHTUNG: Haben Sie noch ungenutzte Investitionsabzugsbeträge aus Vorjahren? Prüfen Sie, ob Sie in diesem Jahr noch investieren sollten und wollen!!!
🏠 BFH: Keine Sonderabschreibung für Neubau nach Abriss
Wer ein bestehendes Wohngebäude abreißt und an derselben Stelle ein neues Einfamilienhaus errichtet, kann dafür keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG geltend machen.
💡 Entscheidend: Die Sonderabschreibung gilt nur, wenn neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen wird – bloßes Ersetzen bestehender Wohnungen reicht nicht. Auch Renovierung oder Neubau an derselben Stelle lösen die Förderung nicht aus.
📌 BFH, Urteil vom 12.08.2025 – IX R 24/24
Quelle: BFH-Pressemitteilung v. 23.10.2025
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