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BFH-Urteil zum Nießbrauch: Entschädigung ist steuerpflichtig

Mit Urteil vom 10. Oktober 2025 (IX R 4/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Zahlungen für den entgeltlichen Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück einkommensteuerpflichtig sind, wenn der Nießbraucher das Objekt selbst vermietet hat.

 

Worum ging es?

Eine Steuerpflichtige hatte ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an einem Grundstück und erzielte daraus Mieteinnahmen. Nach dem Verkauf des Grundstücks verzichtete sie gegen eine hohe Einmalzahlung auf ihr Nießbrauchsrecht. Streitig war, ob diese Zahlung steuerfrei ist oder der Einkommensteuer unterliegt.

 

Entscheidung des BFH

Der BFH stellt klar:

  • Die Zahlung ist eine steuerbare Entschädigung nach § 24 EStG.

  • Sie gilt als Ersatz für künftig wegfallende Mieteinnahmen.

  • Damit gehört sie zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG).

  • Unerheblich ist, ob der Verzicht freiwillig oder unter Druck erfolgte.

Eine frühere gegenteilige Rechtsprechung hat der BFH ausdrücklich aufgegeben.

 

 

 
 
 
 
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 08. Dezember 2025

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