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Grundsteuer in Bayern

Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 30.04.2025 entschieden, dass die Regelungen des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) verfassungsgemäß sind. Eine Grundstückseigentümerin hatte dagegen geklagt, weil ihrer Ansicht nach wichtige wertbestimmende Faktoren wie die Lage nicht berücksichtigt würden und damit eine Ungleichbehandlung entstehe. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und bestätigt, dass die Bemessung der Grundsteuer nach Fläche statt nach Grundstückswert zulässig ist. Ziel ist eine einfache, transparente und gerechte Berechnung der Grundsteuer. Die Revision wurde zugelassen, sodass das Verfahren möglicherweise noch vor dem Bundesfinanzhof weitergeführt wird. Es bleibt spannend!

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Veröffentlichung

Mo, 14. Juli 2025

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