Grundsteuer in Bayern
Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 30.04.2025 entschieden, dass die Regelungen des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) verfassungsgemäß sind. Eine Grundstückseigentümerin hatte dagegen geklagt, weil ihrer Ansicht nach wichtige wertbestimmende Faktoren wie die Lage nicht berücksichtigt würden und damit eine Ungleichbehandlung entstehe. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und bestätigt, dass die Bemessung der Grundsteuer nach Fläche statt nach Grundstückswert zulässig ist. Ziel ist eine einfache, transparente und gerechte Berechnung der Grundsteuer. Die Revision wurde zugelassen, sodass das Verfahren möglicherweise noch vor dem Bundesfinanzhof weitergeführt wird. Es bleibt spannend!
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung – wann ist was sinnvoll?
Di, 08. September 2026
Zum Jahresende lohnt sich der Blick auf das gewählte Besteuerungsmodell. Seit 2025 gelten ...
Besteuerung von Abfindungen - jetzt im Rahmen der Einkommensteuererklärung
Di, 01. September 2026
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Besteuerung von Abfindungen im Rahmen des ...




