Immobilie an die Kinder übertragen? Achtung Steuerfalle!
Wer ein Haus oder eine Wohnung innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf an die Kinder überträgt und dabei Schulden mit übergibt, riskiert eine Steuerpflicht!
Der Bundesfinanzhof hat entschieden:
Wird bei der Übertragung ein Darlehen übernommen, zählt das anteilig als Verkauf – und kann zu steuerpflichtigem Gewinn führen (§ 23 EStG) – auch wenn das Entgelt bei Übertragung unter den ursprünglichen Anschaffungskosten liegt!
‼️ ACHTUNG:
10-Jahresfrist bei den Kindern im Blick behalten!
Ein späterer Verkauf kann wieder steuerpflichtig sein!
(So entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11.03.2025, IX R 17/24)
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