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Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD - Was heißt das für die Steuern?

Am 9. April 2025 haben sich Union und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt, der als Grundlage für ihre Regierungszusammenarbeit dienen soll. Das 146 Seiten umfassende Dokument enthält unter anderem folgende Schwerpunkte:

 

  • Bürokratieabbau für kleinere Betriebe: Ein Sofortprogramm soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Ziel ist es, überflüssige Dokumentationspflichten zu verringern und bestimmte statistische Meldepflichten zeitweise auszusetzen.

  • Verwaltungsreform und Digitalisierung: Die Bundesregierung plant, ihre Verwaltung moderner und digitaler zu gestalten. 

  • Steuerpolitik: Eine umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung ist zunächst nicht vorgesehen. Stattdessen soll es gezielte Einzelmaßnahmen geben:

    • Unternehmen sollen in den Jahren 2025 bis 2027 Investitionen in Betriebsausstattung mit einer Sonderabschreibung von 30 % steuerlich geltend machen können.

    • Ab dem 1. Januar 2028 soll die Körperschaftsteuer in fünf jährlichen Schritten jeweils um einen Prozentpunkt gesenkt werden. Das kann perspektivisch zu Vorteilen für die Rechtsform der Kapitalgesellschaft führen.

    • Die steuerliche Entlastung von nicht entnommenen Gewinnen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften – die sogenannte Thesaurierungsbegünstigung – soll erweitert oder angepasst werden. 

  • Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Ab dem 1. Januar 2026 soll der Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants dauerhaft auf 7 % gesenkt werden.

  • Vereinfachung des Steuersystems: Um die steuerliche Belastung für Unternehmen zu verringern, sind Maßnahmen zur Entbürokratisierung geplant. Dazu zählen unter anderem vereinfachte Besteuerungsverfahren, Pauschalen sowie die Ausweitung vorausgefüllter und automatisierter Steuererklärungen für einfache Fälle. 

Einschränkung: Wie bei früheren Koalitionsverträgen gilt auch diesmal: Nicht alle Vorhaben werden zwangsläufig umgesetzt. Sämtliche Projekte stehen unter dem Vorbehalt der finanziellen Machbarkeit.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 20. April 2025

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