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Offenlegung des Jahresabschlusses 2023 bis 31.3.2025

Die gesetzliche Frist für die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 endete am 31.12.2024. 
Das Bundesamt für Justiz wird gegen die Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Offenlegung noch nicht nachgekommen sind, aber bei vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten. 
Die betroffenen Abschlüsse sind also bis spätestens 31.3.2025 offenzulegen. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sa, 15. Februar 2025

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