BergsichtBannerbildBannerbild
  • Instagram
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Jetzt Antrag auf Erlass der Grundsteuer 2025 stellen – Fristablauf 31.3.2026

Haben Vermieter in 2025 unverschuldet Mietausfälle erlitten, können sie bis zum 31.3.2026 bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag auf (teilweisen) Erlass der Grundsteuer stellen. 
Es können bis zu 50 % der Grundsteuer erlassen werden. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 22. März 2026

Weitere Meldungen

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung – wann ist was sinnvoll?

Zum Jahresende lohnt sich der Blick auf das gewählte Besteuerungsmodell. Seit 2025 gelten ...

Besteuerung von Abfindungen - jetzt im Rahmen der Einkommensteuererklärung

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Besteuerung von Abfindungen im Rahmen des ...