Jetzt Antrag auf Erlass der Grundsteuer 2025 stellen – Fristablauf 31.3.2026
Haben Vermieter in 2025 unverschuldet Mietausfälle erlitten, können sie bis zum 31.3.2026 bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag auf (teilweisen) Erlass der Grundsteuer stellen.
Es können bis zu 50 % der Grundsteuer erlassen werden.
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