Investitionsabzugsbetrag - Haben Sie schon investiert?
Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen für geplante Investitionen den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen und bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten sofort steuermindernd abziehen.
(Grundlage: § 7g EStG)
Beispiel:
Es ist die Anschaffung einer Maschine mit Anschaffungskosten von 50.000,- Euro im Folgejahr geplant.
Bildung IAB in Höhe von 25.000,- Euro im laufenden Jahr
Anschaffung im Folgejahr mit Verrechnung des IAB
Abschreibung des Wirtschaftsguts ab Anschaffung (ggf. unter Nutzung der Sonder-AfA)
WICHTIG:
Es muss dann auch investiert werden. Der IAB darf nur drei Jahre vorgetragen werden. Wird der IAB im Jahr 01 gebildet, muss dieser spätestens bis zum Ende des Jahres 04 verwendet werden.
Haben Sie noch offene IABe? Dann überlegen Sie noch jetzt, ob Sie noch eine Investition bis zum Jahresende tätigen möchten, falls sonst der IAB rückgängig zu machen wäre!
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