EStDV – wichtige Änderung bei eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteilen
Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) regelt Details zur Anwendung der Steuergesetze. Eine wichtige Änderung betrifft eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile (z. B. ein Arbeitszimmer oder eine kleine Werkstatt im eigenen Haus).
🔹 Neue Grenzen (§ 8 EStDV):
Ein Grundstücksteil gehört nicht zum Betriebsvermögen, wenn
er maximal 30 Quadratmeter groß ist oder
sein Wert höchstens 40.000 Euro beträgt
(früher lag die Wertgrenze nur bei 20.500 Euro).
🔹 Was bedeutet das in der Praxis?
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke werden nicht mehr so schnell als Betriebsvermögen eingestuft wie früher. Das ist besonders vorteilhaft bei einer Betriebsaufgabe oder -veräußerung, weil
stille Reserven auf diesen Grundstücksteilen oft nicht versteuert werden müssen,
dadurch die Steuerbelastung sinken kann.
Fazit: Die neuen, höheren Grenzen sorgen für mehr steuerliche Entlastung und mehr Gestaltungsspielraum, vor allem beim Ende eines Betriebs.
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