📌Einige wichtige Steueränderungen ab 2026 im Überblick
(Bundesrat stimmte am 19.12.2025 vielen Änderungen zu)
🍽️ Dauerhaft 7 % Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie
Ab dem 1.1.2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsleistungen (ohne Getränke) wieder dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).
Ziel ist die nachhaltige Entlastung der Gastronomie und die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen, da To-go-Speisen bereits mit 7 % besteuert werden.
🤝 Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen
Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 steigen die Freibeträge:
Übungsleiterpauschale: von 3.000 € auf 3.300 €
Ehrenamtspauschale: von 840 € auf 960 €
(§ 3 Nr. 26 und 26a EStG)
Zusätzlich wird klargestellt, dass die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke für alle entsprechenden Körperschaften gilt – rückwirkend für alle offenen Fälle.
🚗 Entfernungspauschale: Einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Ab VZ 2026 gilt für alle Pendler 38 Cent je Entfernungskilometer, unabhängig von der Strecke (§ 9 EStG).
Damit entfällt die bisherige Staffelung (30 Cent / 38 Cent).
Die Regelung gilt auch bei doppelter Haushaltsführung.
👔 Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich abziehbar
Beiträge an Gewerkschaften werden ab VZ 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten berücksichtigt (§ 9a EStG).
Das bringt eine spürbare Entlastung für viele Arbeitnehmer.
🗳️ Höhere steuerliche Förderung von Parteispenden
Zur Inflationsanpassung werden die Höchstbeträge deutlich erhöht (§§ 10b, 34g EStG):
Sonderausgabenabzug: bis 3.300 € (bei Zusammenveranlagung 6.600 €)
Steuerermäßigung nach § 34g EStG: bis 1.650 € (bei Zusammenveranlagung 3.300 €)
Gilt ab VZ 2026.
🎉 Betriebsveranstaltungen: Klarstellung bei Pauschalversteuerung
Die Pauschalversteuerung nach § 40 EStG ist künftig nur zulässig, wenn die Betriebsveranstaltung allen Mitarbeitenden eines Betriebs oder Betriebsteils offensteht.
Damit reagiert der Gesetzgeber auf die BFH-Rechtsprechung und schafft Rechtssicherheit.
Gilt ab VZ 2026.
👉 Fazit:
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt Entlastungen für Gastronomie, Ehrenamt, Pendler und Arbeitnehmer, aber auch wichtige Klarstellungen für Arbeitgeber.
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Veröffentlichung
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