Neuregelung für die Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen ab Januar 2025
Für alle Photovoltaik-Anlagen, die ab Januar 2025 installiert und betrieben werden, wurde die Steuerbefreiung neu geregelt. Die Einkommensteuerfreiheit gilt für Anlagen mit einer maximal zulässigen Bruttoleistung von 30kW (peak) je Wohn- und Gewerbeeinheit, insgesamt aber höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze, d. h. überschreitet die Anlage die zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak), unterliegen die Einnahmen und Entnahmen der Einkommensteuer.
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